AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Konzertbüro Leipzig für die Vergabe von Aufträgen

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) und Konzertbüro Leipzig Inh. Jan Sadler (nachfolgend „KBL“), sind integrierter und wesentlicher Bestandteil der Geschäftsbeziehungen zwischen KBL Inh. Jan Sadler und dessen Auftragnehmern.

Von den nachfolgenden Regelungen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind nicht bindend, soweit Unterschiede zu den vorliegenden Bestimmungen und Regelungen bestehen. Der Auftragnehmer erkennt durch die Annahme eines Auftrages die nachstehenden Bestimmungen an.
1.Vertragsparteien
Vertragsparteien sind der jeweilige Auftragnehmer und  Konzertbüro Leipzig Inh. Jan Sadler, 04177 Leipzig (Auftraggeber). Auch soweit sich eine Partei bei der Durchführung eines Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner.

2.Geltungsbereich
Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftragnehmers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

3.Dritte
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und KBL. Der Auftragnehmer haftet für Vertragsverletzungen seitens der beauftragten Dritten und für deren sorgfältige Auswahl und Überwachung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von aktuell EUR 8,50 brutto an die Arbeitnehmer zu zahlen, die er in Erbringung seiner Dienstleistung gegenüber Semmel Concerts einsetzt. Gleichermaßen trägt der Auftragnehmer die Verantwortung für die Gewährung des gesetzlichen Mindestlohns für Arbeitnehmer von Subunternehmern, die er zur Erbringung seiner Leistungen gegenüber KBL beauftragt. Der Auftragnehmer stellt KBL im Innenverhältnis von der Haftung für Mindestlohnansprüche ausdrücklich frei. Zur stichprobenhaften Überprüfung der Gewährung des Mindestlohnes ist der Auftragnehmer verpflichtet, KBL auf Verlangen, entsprechende Nachweise über die ordnungsgemäße Zahlung des Mindestlohnes zu erbringen.

4.Stornierung
KBL ist berechtigt, den Auftrag jederzeit aus wichtigem Grund zu stornieren. Ein wichtiger Grund ist z.B. Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung, in deren Rahmen der Auftragnehmer für KBL tätig wird. In diesem Fall sind jedoch die bis zur Stornierung entstandenen Kosten zu erstatten und bereits erfüllte Teilleistungen zu bezahlen.

5.Haftung
Die Haftung von KBL ist beschränkt auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Sadlermusic oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von KBL beruhen. Darüber hinaus haftet KBL für sonstige Schäden nur, sofern sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KBL oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von KBL beruhen. KBL übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden des Auftragnehmers, die auf Handlungen Dritter, die nicht gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von KBL sind, oder höherer Gewalt beruhen. Zu derartigen Ereignissen zählen auch Krieg, Aufruhr oder bewaffnete Unruhen, feindliche Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Brand, terroristische Ausschreitungen, extreme Witterungsbedingungen oder andere Ereignisse, die sich der Kontrolle von KBL entziehen. Dies gilt für Schäden an Sachen des Auftragnehmers auch, wenn die Anmietung dieser Sachen Inhalt des Vertrages zwischen KBL und dem Auftragnehmer ist

6.Haftungsbegrenzung
Sofern die anderen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung nicht ausschließen, ist eine eventuelle Haftung von KBL der Höhe nach maximal auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

7.Schlussbestimmungen
Die Vereinbarung zwischen KBL und dem Auftragnehmer unterliegt dem Deutschen Recht. Mündliche Abreden sind ohne schriftliche Bestätigung unwirksam. Sind Vorschriften dieser AGB unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirtschaftlich und rechtlich möglichst gleichwertige zu ersetzen. KBL ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit nach eigenem Ermessen zu überarbeiten und zu ändern. Hinweise auf Änderungen erfolgen durch Aufnahme der Änderungen in den Vertragstext unter https://www.konzertbuero-leipzig.de/impressum
Es liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers, diese Website aufzusuchen und sich mit der aktuellen Version bekannt zu machen. KBL ist berechtigt, den Auftragnehmer auch auf anderem Wege über Änderungen zu informieren. Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Partien für Streitigkeiten aufgrund oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag als Gerichtsstand Leipzig.